Freiflächensolaranlagen

Untersuchung zur Standorteignung

Freiflächensolaranlagen stehen in der Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungen im Außenbereich, insbesondere mit der Landwirtschaft. Im Gebiet der Stadt Borken (Hessen) liegen etliche einige Anfragen vor, zum Teil mit einer Flächengröße deutlich über 10 ha. Somit sind die angesprochenen Nutzungskonflikte auf der Ebene der Flächennutzungs­planung (z. B. im Rahmen der Abweichung vom Regionalplan) am verschiedenen Stellen innerhalb des Gemeindegebietes zu lösen. Um hier eine Entscheidungsgrundlage zu bilden, wurde für das Gebiet der Stadt Borken (Hessen) eine Untersuchung zur Standorteignung durchgeführt.

 

Durch die Änderung des Baugesetzbuches zum Jahresbeginn wurde der „Katalog“ der privilegierten Vorhaben im Außenbereich erweitert. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch sind nun innerhalb eines 200-Meter-Streifens entlang von Autobahnen und zweigleisigen Zugstrecken Freiflächensolaranlagen im Außenbereich auch ohne Bauleitplanung, insbe­sondere ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes, zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Im Gebiet der Stadt Borken (Hessen) umfassen die „200-Meter-Streifen“ eine Fläche von rund 767,3 ha. Dieser Bereich ist in den beigefügten Plänen (erste Seite) dargestellt.

 

Ein erster Entwurf der Untersuchung wurde im Januar 2023 erstellt und u. a. den Fachbehörden zur Stellungnahme vorgelegt. Durch die Rückmeldungen und die vorgenannte Änderung des Baugesetzbuches ergibt sich folgender Änderungsbedarf:

  1. Die Fläche entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenstrecken (200-Meter-Streifen) wird von der Untersuchung ausgeschlossen. Das Untersuchungsgebiet hat somit eine Größe von 3.900 ha und umfasst somit knapp die Hälfte der Fläche der Großgemeinde.

  2. Die Flächen der Trinkwasserschutzzonen (Zone I und II) werden nicht mehr vom Untersuchungsgebiet ausgeschlossen, da die Verletzungen der belebten Bodenzone durch die Fundamente der Anlagen so minimiert werden können, dass eine Verunreinigung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann.
         
  3. Die Darstellungen des Regionalplanes Nordhessen zu den Kriterien Klimaschutz und Landwirtschaft werden in dieser Untersuchung nicht berücksichtigt, da diese Teile des Regionalplanes sich durch deren Neuaufstellung (voraussichtlich im Oktober dieses Jahres) deutlich ändern wird.

  4. Weitere Änderungen, insbesondere die Berücksichtigung von kleinteiligeren Kriterien (z. B. Flächen des gesetzlichen Biotopschutzes, Maßnahmenflächen zum Ausgleich bzw. Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft oder die Gewässerrandstreifen sowie die Schutzbereiche auf Grund der Gefahr von Eiswurf von Energiefreileitungen) sollen in diesem gesamtstädtischen Konzept unberücksichtigt bleiben und auf der Ebene der Bauleitplanung geklärt werden.


In der Summe haben die Eignungsflächen eine Größe von rund 1.700 ha. Für Projekte innerhalb dieser Flächen könnte die Stadt Borken (Hessen) durch einen Grundsatzbeschluss die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in Aussicht stellen. Für die Standorte außerhalb dieser Flächen würde dies dann nicht in Aussicht gestellt.

 

Der Magistrat der Stadt Borken (Hessen) hatte hierfür folgendes Vorgehen beschlossen:

  • Information der Fraktionen, der Ortsbeiräte und Öffentlichkeit. Dies erfolgt hiermit.
  • Beratung im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt.
  • Beratung und Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung, angestrebt Ende Juli 2023.

 

Es ist vorgesehen, dass vor dem Einstieg in eine Bauleitplanung mit dem Vorhabenträger folgende Punkte vereinbart werden sollen:

  • Kostenübernahme der Planungs-, Erschließungs- und Folgekosten.
  • Bürgerbeteiligung an den Erträgen der Freifläche (gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.02.2021).
  • Kommunale Beteiligung gemäß EEG.
  • begleitende Maßnahmen zur Bodenverbesserung und zum Natur- und Artenschutz.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.07.2023 die Untersuchung zur Standorteignung für Freiflächensolaranlagen im Gebiet der Stadt Borken (Hessen) einstimmig beschlossen.

 

Weitere Informationen:

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