Bauleitplanung

Aktuelle Bauleitplanverfahren in Borken (Hessen)

An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Aufstellungs- und Änderungsverfahren der Bebauungspläne bzw. des Flächennutzungsplanes.

Offenlage des Bebauungsplans Nr. 10 „Erweiterung Teichstraße“ im Stadtteil Kleinenglis mit gleichzeitiger zweiter Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 „Am Teichweg“

Der Geltungsbereich für die geplante Änderung des Bebauungsplans umfasst den größten Teil des Flurstücks 105 in Flur 4 in der Gemarkung Kleinenglis am nordöstlichen Ortsrand an der Teichstraße im Stadtteil Kleinenglis. Der Geltungsbereich hat eine Größe von rund 3.600 qm.

Ziel der Bauleitplanung ist die Bereitstellung von fünf neuen Bauplätzen für Wohngebäude. 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.11.2021 die Aufstellung dieses Bebauungsplans beschlossen.

Öffentliche Auslegung

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 09.09.2024 den Entwurf der Bebauungsplanänderung beschlossen hat, wird gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch, der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom 01.11.2024 bis einschließlich 22.11.2024 im Internet und zusätzlich im Rathaus in 34582 Borken (Hessen) (Am Rathaus 7, Erdgeschoss, Foyer), während der Dienstzeiten von 

Montag, Mittwoch bis Freitag      von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch                   von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
Donnerstag, Bürgersprechtag     von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Am Dienstag ist das Rathaus geschlossen. Es wird aber auf Verlangen, Eintritt gewährt, um den Entwurf einzusehen. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.


Weitergehende Möglichkeit zur Einsichtnahme

Über die vorgenannten Möglichkeiten zur Einsichtnahme im Rathaus und im Internet hinaus, senden wir Ihnen die Planunterlagen auch zu. Telefon: 05682 808-154 oder E-Mail: bauen@borken-hessen.de

Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Adresse bauen@borken-hessen.de, bzw. postalisch an die Adresse: Stadtverwaltung Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen) oder mündlich, auch fernmündlich / telefonisch, zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit über die vorgebrachten Anregungen entscheiden.


Fortführung des Bauleitplanverfahrens als beschleunigtes Verfahren

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte gemäß § 13b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren. Aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung wird das Bauleitplanverfahren gemäß § 215a in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Baugesetzbuch weitergeführt. Hierfür war eine Prüfung des Einzelfalls durch die Stadt Borken (Hessen) erforderlich, die unter Beteiligung der relevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde. Die wesentlichen Gründe hierfür waren die geringe Größe des Planungsgebiets, die sehr geringen Auswirkungen auf die Belange der Umwelt einschließlich nicht erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden

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