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Sondermüll
Sondermüll
Die mobile Sondermüll-Sammlung findet in Borken (Hessen) am 14.11.2024, am 09.05.2025 und am 06.11.2025, von 15 Uhr - 17 Uhr auf dem Pferdetränkeplatz statt.
Folgende Produkte gehören zum Sonderabfall:
Abbeizmittel, Abflussreiniger, Aceton, Akkus, Alkohol, Alleskleber, Allzweckreiniger, Ameisenvertilger, Ammoniak, Anzünder, Autopflegemittel.
Backofenreiniger, Badewannenreiniger, Batterien, Beizen, Benzin, Bitumen (flüssig), Bleichmittel, Bodenpflegemittel, Bremsflüssigkeit, Brennspiritus.
Chemikalien.
Desinfektionsmittel, Düngemittelreste.
Energiesparlampen, Entkalker.
Farben, Fensterreinigungsmittel, mineralische Fette, Feuerschutzmittel, Fieberthermometer, Fleckenmittel, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Formaldehyd, Fotochemikalien, Frittierfette, Frostschutzmittel.
Geschirrspülmittel, Gießharz, Gifte, Glasreiniger.
Haarpflegemittel, Haushaltschemikalien, Herbizide, Holzpflegemittel, Holzschutzmittel (insektizidhaltig, auf Teerbasis, wasserlöslich).
Kaltreiniger, Klebstoffe, Kondensatoren, Kontaktkleber, Körperpflegemittel, Kosmetika, Kunstharze.
Lacke, Lasuren, Laugen, Leim, Leuchtstoffröhren, Lindan, Lösungsmittel.
Make Up, Metallreinigungsmittel, Methanol, Möbelpflegemittel, Montageschaum, Mottenschutzmittel.
Nagelhärter, Nagellackentferner, Neonröhren, Nitrolack, Nitroverdünnung.
Öle, Ölfarben, ölverschmutzte Betriebsmittel.
Rattengift, Reinigungsmittel, Rostfleckenentferner, Rostschutzmittel.
Salmiak, Sanitärreiniger, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Scheuerpulver, Schneckenkörner, Schuhpflegemittel, Sekundenkleber, Spachtelmasse, Spraydosen (mit Restinhalt).
Teppich- und Polsterreiniger, Terpentin, Terpentinersatz, Thermometer, Tierpräparate, Tipp-Korrektur.
Universalreiniger, Unkrautvernichtungsmittel, Unterbodenschutz.
Verdünnung.
Wachse, Wäschebleichmittel, Waschmittel, WC-Reiniger, Weichspüler, Wühlmausköder.
Zweikomponentenkleber.
Was gehört nicht zum Sondermüll?
- Dispersionsfarben
gehören ausgehärtet oder mit Bindemittel (z.B. Zement, Kalk, Gips, Sand) versetzt in den Restmüll
- Reststofffreie Behältnisse
gehören in den Restmüll oder mit „Grünem Punkt“ in den Gelben Sack
- Feuerlöscher, Gasflaschen
Kundendienst
- Asbest und Mineralwolle
bitte bei der Abfallberatung nachfragen!
- Altöl
gesetzliche Rücknahmepflicht, muss im Handel abgegeben werden, bitte Kassenzettel aufheben!
- Radioaktive Substanzen
Wie kann angeliefert werden?
Die Behälter müssen dichtschließend sein (am zweckmäßigsten sind die Originalbehälter), sollten einigermaßen sauber sein (das Sammelpersonal muss damit arbeiten), dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter Fassungsvermögen haben.
Die Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden.
Altöl kann beim Kauf von neuem Öl an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Es besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht und zwar bis zur Menge des neu gekauften Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Also Kassenbon aufheben.
Die Annahme von Altöl bei der Sondermüll-Sammlung ist ausgeschlossen.
Altmedikamente
Altmedikamente gehören weder in die Hausmülltonne noch ins Abwasser. Fragen Sie Ihre Apotheke, ob eine Rücknahme angeboten wird.
Sollte eine Rückgabe nicht möglich sein, können Sie die gebrauchten Medikamente auch mit zum Sonderabfall bringen.
Dispersionsfarben (alle wasserlöslichen Farben) sind kein Sondermüll. Sie müssen mit Zement, Kalk oder Gips vermischt werden, damit sie völlig aushärten und können dann zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Weitere Hinweise
Weiterhin gehören reststofffreie Behältnisse nicht zum Sondermüll. Reststofffrei bedeutet: spachtelfrei und tropffrei. Reststofffreie Verkaufsverpackungen mit dem „Grünen Punkt“ geben Sie in den gelben Sack, andere Behältnisse können mit dem Hausmüll oder Sperrmüll entsorgt werden.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft hat zudem ein „Abfall-ABC“ über die gängigsten Abfallstoffe in Haushalten erstellt und den jeweiligen Entsorgungsweg darin angegeben. Diese Broschüre können Sie unter info@a-lf.de anfordern und ist im Rathaus der Stadt Borken (Hessen), an der Information, kostenlos erhältlich. Falls Sie ein Produkt nicht in dieser Liste finden und Ihnen unklar ist, ob der Stoff in die Mülltonne darf oder Sondermüll ist, bringen Sie ihn zur Sondermüllannahme. Das Personal des Schadstoff-Mobils berät Sie gerne.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda mit der kostenfreien Servicenummer 0800 253 1000 zur Verfügung. Des Weiteren können Sie sich im „Abfall-ABC“ über der gängigsten Abfallstoffe in Haushalten unter www.a-lf.de informieren.
Zusätzlich können Sonderabfälle im Eingangsbereich des Entsorgungszentrums Schwalm-Eder, Deponie Wabern, in Kleinmengen alle 2 Wochen dienstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr abgegeben werden.