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Radioaktive Stoffe
Entsorgung radioaktiver Stoffe
Radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht), dürfen von unseren Annahmestellen und Schadstoffmobilen nicht angenommen werden. Dazu zählen z. B. auch Gefäße, Gegenstände oder Päckchen, die mit dem Strahlenzeichen oder der Aufschrift "radioaktiv" oder "radioactive" gekennzeichnet sind.
Wenn Sie radioaktive Stoffe entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an das
Regierungspräsidium Kassel, Abteilung III - Umwelt- und Arbeitsschutz
Dezernat 33.1
Außerhalb der üblichen Dienstzeiten auch an die Feuerwehr oder die Polizei.