Singliser See

Hundebadestrand und Grillverbot


Am Singliser See gibt es wichtige Änderungen. Die Stadtverordnetenversammlung hat die „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ angepasst. „Die vielen gefährlichen und unschönen Situationen am See haben dazu geführt, dass Entscheidungen rückgängig gemacht werden mussten“, erläuterte Bürgermeister Marcèl Pritsch.

„Die Erfahrungen der letzten Sommer haben gezeigt, dass unser Singliser See bei vielen Nutzergruppen beliebt ist. Aber es gab auch viele Beschwerden. Zum „Tierbadestrand“ kamen immer mehr Pferdebesitzer mit Anhängern aus ganz Nordhessen zu Besuch. Die Vielzahl von Pferden im Wasser führte zu großen Verschmutzungen im Wasser. In den Sommermonaten sind fast täglich Beschwerden bei uns in der Verwaltung aufgelaufen“, so der Bürgermeister.

So wird der festgelegte Strandbereich ab sofort wieder zum Hundebadestrand. Um Radfahrer zu schützen, die auf dem Rundweg unterwegs sind, sind Hundehalter nun verpflichtet, ihre Tiere an der Leine zu führen – auch im Winter.


Grillverbot

Weiterhin gilt am Singliser See und am Naturbadesee Stockelache das Grillverbot.

Am Singliser See ist lediglich das Grillen auf Gas- und Elektrogrills für die Wohnmobilisten erlaubt. „Das Grillen war bisher auch auf dem Parkplatz erlaubt. Aber leider lassen viele Gäste die verbrannte Holzkohle liegen und verschmutzen den Parkplatz und auch den Strand- und Wiesenbereich“, erläutert Bürgermeister Pritsch, „des Weiteren kam es dadurch zu Bränden im Bereich des Singliser Sees. Diese gilt es zukünftig zu verhindern.“.