- Rathaus & Politik
- Wohnen & Leben
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
Katzenschutzverordnung in der Stadt Borken (Hessen) bereits seit 2015
Bereits im Jahr 2015 haben sich die politisch Verantwortlichen in Borken (Hessen) Gedanken zum Thema Katzenschutz gemacht und die Katzenschutzverordnung in der Stadt Borken (Hessen) erlassen. Aus aktuellem Anlass möchten wir heute erneut auf die Gültigkeit der Katzenschutzverordnung hinweisen. In Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt und dem Tierschutzverein Homberg (Efze) / Borken (Hessen) und dem Ordnungsamt der Stadt Borken (Hessen) werden regelmäßig Überprüfungen vorgenommen, ob die Vorgaben der Katzenschutzverordnung eingehalten werden. Freigängerkatzen sind demnach zu kastrieren und zu kennzeichnen. Wichtig hierbei ist auch zu wissen, dass man zum Eigentümer einer herrenlosen Katze wird, sobald man diese regelmäßig füttert. Bitte beachten Sie die Vorgaben der Katzenschutzverordnung, denn unkontrolliertes Füttern hat nichts mit Tierliebe zu tun, sondern sorgt für das Gegenteil.
Ganz aktuell hat die Landestierärztekammer nachstehende Meldung veröffentlicht:
„…Als Tierärztinnen und Tierärzte haben wir täglich mit den Folgen der hohen Vermehrungsrate unkastrierter Katzen und mit dem häufig unerwünschten Nachwuchs zu tun. Insbesondere in Gebieten, in denen sich verwilderte Hauskatzen ansiedeln, führt das immer wieder zu Tierschutzproblemen. Verwilderte Katzen leben häufig unter äußerst
schlechten Bedingungen, werden oft schon krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen, mit denen auch Hauskatzen infiziert werden können, die bei Tierhalterinnen und Tierhaltern leben.
Nach § 13b Tierschutzgesetz können die Länder Katzenschutzverordnungen erlassen, um den geschilderten Problemen zu begegnen. Aufgrund von § 21 Abs. 3 der Delegationsverordnung wurde die Ermächtigung in Hessen den Städten und Gemeinden übertragen.
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes hat in Hessen bereits etwa ein Viertel der Gemeinden eine entsprechende Verordnung erlassen. Um auch die übrigen Gemeinden und kreisfreien Städte zu erreichen, bitten wir Sie, Ihre Möglichkeiten hierzu zu nutzen und die Gemeinden dafür zu sensibilisieren und dafür zu werben, Katzenschutzverordnungen in Kraft zu setzen. Die Vorteile (mehr Tierschutz u. a. durch Vermeidung unerwünschten Nachwuchses, Vermeidung von Verletzungen und Übertragung von Krankheitserregern durch Revierkämpfe) liegen auf der Hand.