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Integrationskommission
Aufruf zur Gründung
Vor einigen Wochen wurde bereits im Borkener Anzeiger berichtet, dass die Großgemeinde Borken (Hessen) verpflichtet ist, eine Integrationskommission einzurichten. Leider war die Resonanz bisher eher gering, so dass die Verantwortlichen im Borkener Rathaus erneut fragen:
Wer hat Lust in der Interessenvertretung für nicht-deutsche Staatsbürger in Borken (Hessen) mitzuarbeiten?
Um die Interessen der in Borken (Hessen) lebenden Bürger*innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft zu vertreten und sich für deren Belange einzusetzen, soll auch in unserer Großgemeinde eine sogenannte Integrations-Kommission ins Leben gerufen. Die Gründung ist durch die Stadtverordnetenversammlung noch formell zu beschließen. Wer an einer Mitarbeit in dieser Kommission interessiert ist, meldet sich bitte sich bis zum 8. April 2022 im Ordnungsamt der Stadt Borken (Hessen), Herrn Stephan Wassmuth, StephanWassmuth@borken-hessen.de, Telefon 05682 808-120.
Aufgaben einer Integrationskommission
Die Integrationskommission hat die Aufgabe, sich für die Interessen von Einwohner*innen der Stadt Borken (Hessen) mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft einzusetzen. Die Kommission soll sich aktiv an der Kommunalpolitik der Großgemeinde beteiligen. Das Gremium besteht zur Hälfte aus fünf sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern mit ausländischer Staatsbürgerschaft (auch Deutsche, die die Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen), Bürgermeister Marcel Pritsch sowie jeweils einem Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen.
Hessische Kommunen mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohner*innen müssen von Gesetzeswegen einen Ausländerbeirat einrichten. Das trifft auf die Stadt Borken (Hessen) zu. Die Ausländerbeiratswahl hat in Hessen zusammen mit den Kommunalwahlen im März 2021 stattgefunden. In Borken (Hessen) gab es – wie in etlichen anderen Kommunen auch – keine Wahlvorschläge für die Wahlen zum Ausländerbeirat, deshalb erfolgte auch keine Wahlhandlung.
Bereits im Mai 2020 wurde in der Hessischen Gemeindeordnung die Vertretung ausländischer Mitbürger*innen neu geregelt. Gibt es keinen Ausländerbeirat, so ist mindestens eine Interessenvertretung der Einwohner*innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft einzurichten. Die Integrationskommission muss mindestens zur Hälfte aus sachkundigen Einwohner*innen, die von der Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Interessenvertretungen der Migrant*innen gewählt werden, bestehen. Für den Fall, dass Wahlvorschläge nicht in ausreichender Zahl abgegeben werden, soll die Stadtverordnetenversammlung Vorschläge machen. Die Hälfte der Gewählten soll weiblichen Geschlechts sein. Außerdem soll bei der Wahl nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner berücksichtigt werden.
Den Vorsitz der Integrations-Kommission führt der Bürgermeister gemeinsam mit einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner gewählten Co-Vorsitzenden.
Die Integrations-Kommission berät die Organe der Stadt Borken (Hessen) in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner*innen betreffen. Die Kommission tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohner.
Voraussetzung zur Mitarbeit in der Kommission:
Wer in der Kommission mitarbeiten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Borken (Hessen) haben - oder muss wahlberechtigter ausländischer Einwohner oder deutscher Einwohner im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein, der die Rechtsstellung als ausländischer Einwohner im Inland erworben hat oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.