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Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Waldkindergarten“, Kernstadt Borken (Hessen) und
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird bekannt gegeben, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 26.06.2024 die Einleitung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Waldkindergarten“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 09.09.2024 gefasst. Das Planverfahren der Bauleitplanung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung des Waldkindergartens samt seinen baulichen Anlagen. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtgröße von rund 3.700 m² und befindet sich im Borkener Stadtwald südlich der Kernstadt Borken (Flurstück 20, Flur 6, Gemarkung Borken).
Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Waldkindergarten“ soll die Fläche als „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Waldkindergarten“ festgesetzt werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als „Waldfläche“ festgesetzt. Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Plangebiet als „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Waldkindergarten“ dargestellt.