Ankündigung über die Einziehung einer Wegeparzelle in der Gemarkung Borken-Arnsbach


Die nachstehend aufgeführte Wegeparzelle ist für den Verkehr entbehrlich geworden und soll eingezogen werden:

Gemarkung Arnsbach Flur 2, Flurstück 114/5, Weg mit einer Größe von ca. 4.919 m²

Mit der Einziehung entfällt die öffentlich-rechtliche Eigenschaft des Weges.

Gemäß § 6 Abs. 2 Hessischen Straßengesetz ist der Wegeeinzug drei Monate vorher ortsüblich bekanntzugeben. Mit dem Tage der Veröffentlichung beginnt diese Frist zu laufen.

Innerhalb dieser Frist können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung während der Dienststunden im Rathaus, Ordnungsamt, Zimmer Nr. 115, mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.