Einziehung einer Wegeparzelle im Stadtteil Trockenerfurth 


Hiermit wird die Einziehung des nachstehend aufgeführten Grundstücks als öffentlich-rechtlicher Weg verfügt:

Gemarkung Trockenerfurth, Flur 7, Flurstück 113, Weg mit einer Größe von 994 m²

Die vorstehend aufgeführte Wegeparzelle ist für die Allgemeinheit entbehrlich geworden. Sie wird daher eingezogen. Die beabsichtigte Einziehung war bereits am 23.02.2024 öffentlich bekanntgegeben worden. Einwendungen gegen die Einziehung haben sich nicht ergeben.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Einziehungsverfügung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzulegen.

 

Borken (Hessen), 01.07.2024

 

Der Magistrat
der Stadt Borken (Hessen)

gez.

Marcèl Pritsch
Bürgermeister