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Einziehung von Wegeparzellen im Stadtteil Großenenglis
Hiermit wird die Einziehung der nachstehend aufgeführten Grundstücke als öffentlich-rechtliche Wege verfügt:
Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 51/1, Durch den Gombether Pfad, 702 m²
Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 51/2, Durch den Gombether Pfad, 238 m²
Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 54/2, Auf dem Tiefenbach, 1.706 m²
Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 55/1, Auf der schwarzen Erde, 2.681 m²
Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 56/1, Am Rüdweg, 7.774 m²
Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 57/1, Der krumme Sattel, Teilfläche mit ca. 3.500 m²
Die vorstehend aufgeführten Wegeparzellen sind für die Allgemeinheit entbehrlich geworden. Sie werden daher eingezogen. Die beabsichtigte Einziehung war bereits am 15.03.2024 öffentlich bekanntgegeben worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Einziehungsverfügung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzulegen.