- Rathaus & Politik
- Wohnen & Leben
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
Hundesteuer für das Jahr 2023
Nach den Vorgaben der Hundesteuersatzung der Stadt Borken (Hessen) wird im Gebiet der Stadt Borken (Hessen) eine Hundesteuer erhoben, die je Kalenderjahr
für den ersten Hund 60,00 €,
für den zweiten Hund zusätzlich 96,00 €,
für jeden weiteren Hund zusätzlich 120,00 € und
für einen gefährlichen Hund 420,00 €
beträgt. Die Hundesteuer ist in jeweils vier gleichen Teilbeträgen
zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023
fällig. Für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung zu den Fälligkeitsterminen.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird auf die Erteilung eines schriftlichen Hundesteuerbescheides für 2023 verzichtet. Damit haben die für das Jahr 2020 übersandten Hundesteuerbescheide auch für 2023 Gültigkeit, sofern nicht zwischenzeitlich schriftliche Änderungen der ursprünglich erlassenen Bescheide bzw. Neubescheide ergangen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Hundesteuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), Widerspruch eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgt.