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Kommunalwahl am 14.03.2021
Der am 14.03.2021 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) gewählte Herr Heinrich Hesse hat auf sein Mandat verzichtet. Der als Nachrücker berufene Herr Dirk Körbel hat ebenfalls auf sein Mandat verzichtet.
Ich stelle hiermit das Ausscheiden der beiden Obengenannten aus dieser Vertretungskörperschaft fest.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich aus den noch nicht berufenen Bewerbern des Wahlvorschlages der
Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU -
als Nachrückerin
Frau Christine Rieß von Scheurnschloß, Am Kirchring 11, 34582 Borken (Hessen),
festgestellt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Borken (Hessen)
b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Borken (Hessen)
Stephan Wassmuth