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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2020 folgende geänderte Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 31.712.598 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 30.723.619 EUR |
mit einem Saldo von | 988.979 EUR |
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im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 31.450 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 12.990 EUR |
mit einem Saldo von | 18.460 EUR |
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| 1.007.439 EUR |
im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.503.096 EUR |
und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.797.950 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.878.797 EUR |
mit einem Saldo von | -4.080.847 EUR |
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.580.847 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.493.300 EUR |
mit einem Saldo von | 87.547 EUR |
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Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von | -1.490.204 EUR |
festgesetzt. |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.580.847 EUR festgesetzt.
Darin enthalten ist die Kreditaufnahme bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für die 10%ige Ko-Finanzierung für KIP-Maßnahmen mit 19.153 €.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 22.780.500 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag 420 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Borken (Hessen), den 17.12.2020
Der Magistrat
der Stadt Borken (Hessen)
Marcèl Pritsch
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Regierungspräsidium Kassel
RPKS – Z5-33 c 06/73-2017/11
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haus-haltssatzung der Stadt Borken für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von
--1.580.847 EUR--
(in Worten:
„Eine Million Fünfhundertachtzigtausendachthundertsiebenundvierzig Euro“)
- in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Borken für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
--22.780.500 EUR--
(in Worten:
„Zweiundzwanzig Millionen Siebenhundertachtzigtausendfünfhundert Euro“)
Kassel, den 28.01.2021 (Siegel)
Regierungspräsidium Kassel
gez. Klüber
Regierungspräsident
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
von Montag, den 22.02.2021 bis Freitag, den 26.02.2021 und
von Montag, den 01.03.2021 bis Dienstag, den 02.03.2021
während der Dienstzeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
im Verwaltungsgebäude Bommerweg 15, Erdgeschoss, öffentlich aus.
Aufgrund und unter Beachtung der zurzeit gültigen Hygienevorschriften wird bei Bedarf der Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808254 gewährt.
Borken (Hessen), den 15.02.2021
DER MAGISTRAT
Marcél Pritsch
Bürgermeister