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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.10.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 30.013.973 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 27.575.374 EUR |
mit einem Saldo von | 2.438.599 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 130.400 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.200 EUR |
mit einem Saldo von | 6.500 EUR |
| 2.553.799 EUR |
im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.643.629 EUR |
und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.372.620 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.643.640 EUR |
mit einem Saldo von | -2.271.020 EUR |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.421.080 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.535.006 EUR |
mit einem Saldo von | 886.074 EUR |
|
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| 2.258.683 EUR |
festgesetzt. |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.421.080 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.535.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.750.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag 420 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Borken (Hessen), den 12.11.2018
Der Magistrat
der Stadt Borken (Hessen)
Marcèl Pritsch
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Regierungspräsidium Kassel
RPKS – Z5-33 c 06/73-2017/6
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Borken für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von
--2.421.080 EUR--
(in Worten: „Zwei Millionen Vierhunderteinundzwanzigtausendachzig Euro“)
- i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Borken vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
--2.535.000 EUR--
(in Worten: „Zwei Millionen Fünfhundertfünfunddreißigtausend Euro“)
Kassel, den 29.Oktober 2020 (Siegel)
Regierungspräsidium Kassel
gez. Klüber
Regierungspräsident
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
von Montag, den 21.12.2020 bis Mittwoch, den 23.12.2020 und
von Montag, den 28.12.2020 bis Mittwoch, den 30.12.2020 sowie
am Montag, den 04.01.2021
während der Dienstzeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
im Verwaltungsgebäude Bommerweg 15, Erdgeschoss, öffentlich aus.
Aufgrund und unter Beachtung der zurzeit gültigen Hygienevorschriften wird bei Bedarf der Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808254 gewährt.
Borken (Hessen), den 14.12.2020
DER MAGISTRAT
DER STADT BORKEN (HESSEN)
Marcél Pritsch
Bürgermeister