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Singliser See
Aktiv sein am Singliser See - unserem Sportsee
Mit Tieren an den Singliser See
Am Singliser See gilt ein allgemeines Badeverbot für Tiere, mit Ausnahme des ausgewiesenen Tierbadestrands (siehe Karte und Ausschilderung am See). Auf dem Seerundweg und auf den Liegewiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.
Satzungen Singliser See:
Gefahrenabwehrverordnung Singliser See
- Übersichtskarte (Anlage 1)
- Übersichtskarte (Anlage 2)
Grillen, Shishas und offenes Feuer am Singliser See verboten!
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen Waldbrandgefahr ist das Grillen, das Anzünden von Shishas und offenes Feuer verboten.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden geahndet.