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Fischerprüfung abnehmen lassen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Für die Ausstellung des ersten Fischereischeins (siehe Leistung „Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen“) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Arten der Fische, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an.
Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
- Personen mit einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer oder Personen, die sich in einer solchen Ausbildung befinden,
- Personen, die bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung eine Prüfung in Fischereikunde mit Erfolg abgelegt haben,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind oder
- Personen, die am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben, wenn sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben.
Informationen darüber, wie Sie Ihren Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen, finden Sie hier:
Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-KreisPrüfung von Fischereipachtverträgen,
Bestellung von Fischereiaufsehern,
Abnahme von FischerprüfungenHinweis: Zur Fischerprüfung darf nur zugelassen werden, wer u.a. an
einem Vorbereitungslehrgang nach § 4 der Verordnung über die
Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe erfolgreich teilgenommen
hat.Ansprechpartner für Vorbereitungslehrgänge auf die Fischerprüfung:
Herr Schneider, 34576 Homberg (Efze) – Tel. 05681 909859
Herr Greulich, 34599 Neuental – Tel. 06693 919012
Herr Lerschmacher, 34560 Fritzlar – Tel. 05683 5489
Herr Keller, 34599 Neuental – Tel. 06693 911400