Bauvoranfrage stellen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.

    Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-Kreis

    Zuständigkeitsbereiche

    Bad Zwesten, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein - Herr Noske (Telefon: 05681 - 775 626; e-mail: jochen.noske@schwalm-eder-kreis.de )

    Edermünde, Guxhagen, Körle, Melsungen, Spangenberg - Frau Altrichter (Telefon: 05681 - 775 627; e-mail: tanja.altrichter@schwalm-eder-kreis.de  )

    Homberg, Malsfeld, Neuental, Wabern - Herr Rininsland  ( Telefon: 05681 - 775 628; e-mail: dieter.rininsland@schwalm-eder-kreis.de )

    Borken, Knüllwald, Neukirchen, Oberaula, SchwarzenbornFrau Erfurt  ( Telefon: 05681 - 775 633; e-mail: julia.erfurt@schwalm-eder-kreis.de   )

    Felsberg, Jesberg, Schwalmstadt - Herr Stöcker  ( Telefon: 05681 - 775 632; e-mail: hans-juergen.stoecker@schwalm-eder-kreis.de )

    Frielendorf, Gilserberg, Morschen, Ottrau, Schrecksbach, Willingshausen - Herr Wenderoth ( Telefon: 05681 - 775 630; e-mail: bernd.wenderoth@schwalm-eder-kreis.de )

    Sonderbauten  Frau Meißner (Telefon: 05681 - 775 616; e-mail: heike.meissner@schwalm-eder-kreis.de ) und Frau Jacob-Clobes  (Telefon 05681 - 775 647; e.mail: stephanie.jacob-clobes@schwalm-eder-kreis.de )

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.

    Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.

    In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.

    Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.